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29.06.09 14:58 Alter: 1 yrs

Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 24.Juni 2009

 


Beschlussvorlage 1/2009:
Bericht über die gesetzliche Prüfung

Die Vertreterversammlung beschließt gemäß § 59 GenG, dass der Prüfungsbericht des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. zum Jahresabschluss 2008 durch Verlesen des zusammengefassten Prüfungsergebnisses zur Kenntnis genommen wird.

Der Beschluss 1/2009 Bericht über die gesetzliche Prüfung wurde einstimmig beschlossen.

 

Beschlussvorlage 2/2009:
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Deckung des Jahresfehlbetrages

Der durch den Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2008,  bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 169.184,10 EUR ausweist, sowie der Anhang und der Lagebericht werden festgestellt.  

Die Vertreterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 169.184,10 EUR durch Entnahme aus der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG zu decken.

Der Beschluss 2/2009 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Deckung des Jahresfehlbetrages wurde einstimmig beschlossen.

 

Beschlussvorlage 3/2009:
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008

Die Vorstandsmitglieder haben die Geschäftsführung mit Sorgfalt eines ordentlichen und gewis-

senhaften Geschäftsleiters erledigt. Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt.

Der Beschluss 3/2009 Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008 wurde einstimmig beschlossen.   

  

Beschlussvorlage 4/2009:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008


Der Aufsichtsrat hat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und mit Umsicht im Interesse der Genossenschaft auf der Grundlage der Satzung und der Geschäftsordnung erfüllt. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt.

Der Beschluss 4/2009 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 wurde einstimmig beschlossen.

 

Beschlussvorlage 5/2009:
Änderung der Rückbaukonzeptes bis 2010 – Herausnahme von Haltebeständen aus der Rückbauplanung bis 2013


Die Vertreterversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die bisher beschlossene Rückbaukonzeption bis 2010 zu ändern. In den Jahren 2010 und 2013 erfolgt der Rückbau von jeweils 50 WE der Objekte Straße der Jugend 41 – 45 sowie Graf-von-Stauffenberg-Straße 1 – 5.
Die im KfW-Bescheid weiterhin beinhalteten 218 Rückbauwohnungen im Haltebestand werden aus der Rückbauplanung bis 2013 herausgenommen und sind bei Bedarf in die Jahre nach 2013 einzuordnen. Gleiches gilt für die nicht im KfW-Bescheid beinhalteten 19 WE. 

Der Beschluss 5/2009 Änderung der Rückbaukonzeptes bis 2010 – Herausnahme von Haltebeständen aus der Rückbauplanung bis 2013 wurde mit 40 Ja-Simmen und 1 Nein-Stimme beschlossen. Stimmenenthaltungen gab es nicht.

 

Beschlussvorlage 6/2009:
Festlegung der Kreditgewährung


Die Vertreterversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die Beschränkungen für Kredite:

I. Bei Gewährung von Krediten an einen Schuldner sind gem. § 49 GenG folgende Grenzen einzuhalten:

a) Für Forderungen aus Nutzungsverträgen über Wohnungen incl. Klagekosten und Vollstreckungskosten ist die Stundung bzw. die Ratenzahlungsvereinbarung zulässig bis zur Höhe von 15.000,- € .

b) Stundungen bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen über Kaufpreise bei Eigentumsmaßnahmen bzw. Kaufpreisaufteilungen dürfen bis zu 25 % des Kaufpreises gewährt bzw.vereinbart werden.

c) Im Übrigen darf eine Kreditgewährung an einen Schuldner die Grenze von 25.000,- € nicht überschreiten.

II. Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat nach §§ 34 und 41GenG bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt. Aus vorstehender Regelung kann ein Anspruch auf die Gewährung von Kredit nicht abgeleitet werden.

Der Beschluss 6/2009 Festlegung der Kreditgewährung wurde mit 39 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen beschlossen.

 

Beschlussvorlage 7/2009:
Wahlordnung zur Wahl der Vertreter


Die ordentliche Vertreterversammlung vom 24. Juni 2009 beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Wahlordnung für die Wahl der Vertreter.

Der Beschluss 7/2009 Wahlordnung zur Wahl der Vertreter wurde einstimmig beschlossen. 

 

Wahlvorlage 1/2009:
Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes


Die Vertreterversammlung wählt nach § 35 Abs. (1) Buchst. g der Satzung der WGW eG in offener Abstimmung Genossenschafter Christian Kolodzik mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen wieder in die Funktion eines ordentlichen Mitgliedes des Aufsichtsrates.

Die Wahlvorlage 1/2009 Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes wurde einstimmig beschlossen. Herr Kolodzik nahm die Wahl an.