



Im Zeitraum vom 12.04.2010 - 30.04.2010 führte die WGW eG ihre Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung durch. Das Wahlergebnis wurde am 03.05.2010 ermittelt.
1. Gemäß der Wahlordnung der WGW eG hat der Wahlvorstand nach Auszählung der von den Wählern abgegebenen Stimmen, die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter für gültig erklärt.
2. Von 57 Kandidaten als Vertreter wurden 57 und von 8 Kandidaten als Ersatzvertreter wurden 8 gewählt. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wurden mit einem persönlichen Schreiben zur Erklärung der Wahlannahme aufgefordert. Ein Vertreter des Wahlbezirkes 3 hat die Wahl nicht angenommen. Dafür ist der gewählte Ersatzvertreter als Vertreter nachgerückt. Ebenfalls hat ein Vertreter des Wahlbezirkes 4 die Wahl nicht angenommen. Dafür ist der Ersatzvertreter dieses Wahlbezirkes mit den meisten Stimmen als Vertreter nachgerückt. Im Wahlbezirk 4 hat auch ein Ersatzvertreter die Wahl nicht angenommen. Diese Entscheidung ist ohne Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
3. Gemäß § 31 (9) der Satzung liegt eine Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung 2 Wochen lang in der Geschäftsstelle der WGW eG aus. Auf Verlangen wird jedem Mitglied eine Abschrift der Liste ausgehändigt.
Der Wahlvorstand dankt allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für die aktive Mitarbeit.