Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser eG

GENOSSENSCHAFT

Unsere Genossenschaft

Unsere Genossenschaft wurde am 14. Juli 1954 von ortsansässigen Betrieben der Stadt Weißwasser unter dem Namen AWG „Vorwärts“ Weißwasser gegründet. Seit dem nahm sie eine rasante Entwicklung sowohl in Zeiten der DDR-Planwirtschaft als auch beim Übergang in die Markwirtschaft bis in unsere heutige Zeit. Dabei stand die fortwährende Ausprägung der Vorteile genossenschaftlichen Wohnens im Mittelpunkt, denn genossenschaftliches Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. In welchen Etappen sich unsere Genossenschaft entwickelt hat, können Sie in unserer Chronik nachlesen.

Wir bewirtschaften Wohnungen in

  • Weißwasser,
  • Krauschwitz und
  • Schleife

Der Vorstand

… leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
Er hat dabei nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft aufgrund seiner Beschlüsse, die mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen sind. Die Leitung der Genossenschaft beinhaltet sowohl die laufende Geschäftsführungsbefugnis, als auch die Vertretungsbefugnis der Genossenschaft nach außen.

Der Aufsichtsrat

… hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung des Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.

Die Vertreterversammlung

… besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossen­schaft gewählten Vertretern. Die Ver­treter­versamml­ung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und der Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über:

  • die Änderung der Satzung,
  • die Wahl des Aufsichtsrates,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Verwendung des Bilanzgewinns/ Deckung des Bilanzverlustes,
  • die Auflösung der Genossenschaft.

Die Vertreter können auf bis zu fünf Jahren gewählt werden. Sie sind dem Gesamtwohl der Genossenschaft verpflichtet und haben allein die Interessen der Genossenschaft als Ganzheit bei ihren Entscheidungen zu vertreten.

Wohnungstyp
Räume der Wohnung
(Wohnungsgröße)
Anteile für
die Mitgliedschaft
weitere Anteile für
Wohn- oder
Geschäftsraum
Pflichtanteile gesamt
Anzahl x 80,00 €
1 2 Anteile 2 Anteile 4 Anteile = 320,00 €
1 ½ 2 Anteile 2 Anteile 4 Anteile = 320,00 €
2 2 Anteile 3 Anteile 5 Anteile = 400,00 €
3 (< 65 m²) 2 Anteile 4 Anteile 6 Anteile = 480,00 €
3 (> 65 m²) 2 Anteile 5 Anteile 7 Anteile = 560,00 €
4 (< 70 m²) 2 Anteile 5 Anteile 7 Anteile = 560,00 €
4 (> 70 m²) 2 Anteile 6 Anteile 8 Anteile = 640,00 €
5 (> 90 m²) 2 Anteile 7 Anteile 9 Anteile = 720,00 €