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Fragen & Antworten
Ja. Grundsätzlich überlassen wir unsere Wohnungen nur Genossenschaftsmitgliedern zur Nutzung. Sie müssen demnach, bevor Sie eine Wohnung von uns nutzen, Mitglied der Genossenschaft werden.
Bei uns wohnen Sie richtig, denn
– Sie erhalten ein lebenslanges Wohnrecht,
– Sie zahlen eine sozial gerechtfertigte Nutzungsgebühr,
– unsere Häuser sind keine Spekulationsobjekte,
– unsere Mitarbeiter bemühen sich ständig um die Verbesserung der Wohnqualität,
– bei uns wohnen Sie sicher,
– wir engagieren uns besonders für unsere älteren Bewohner,
– die von Ihnen gewählten Vertreter fungieren als Interessenvertreter aller Mitglieder.
Die Genossenschaftsvertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Die Vertreter fassen in ihrer Versammlung u. a. Beschlüsse zum Jahresabschluss, zur Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, zur Änderung der Satzung und zu sonstigen Angelegenheiten, für die die Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Somit nehmen Sie die Verantwortung für die Genossenschaft im Interesse aller Mitglieder wahr.
Zunächst ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten. Im Weiteren müssen Sie zwei Pflichtanteile zu je 80,00 Euro erwerben. Der Erwerb weiterer Geschäftsanteile ist dann von der Größe der Wohnung abhängig, die Sie nutzen wollen.
Nein. Eine Kaution wird in der Genossenschaft nicht gezahlt. Sie erwerben Geschäftsanteile. Die Höhe und die Anzahl der zu erwerbenden Geschäftsanteile ist von der Größe der Wohnung abhängig.
Die Entrichtung der Nutzungsgebühr ist vertraglich geregelt. In Ihrem Nutzungsvertrag finden Sie, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, den Satz „Nutzungsgebühr und Betriebskostenvorauszahlung sind vom Nutzer monatlich im Voraus und zwar spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats kostenfrei nach näherer Bestimmung der Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser eG (Nr. 2 Allgemeine Vertragsbestimmungen) auf das auf dem Deckblatt bezeichnete Girokonto zu entrichten.“
Die Entrichtung der Nutzungsgebühr ist vertraglich geregelt. In Ihrem Nutzungsvertrag finden Sie, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, den Satz „Nutzungsgebühr und Betriebskostenvorauszahlung sind vom Nutzer monatlich im Voraus und zwar spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats kostenfrei nach näherer Bestimmung der Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser eG (Nr. 2 Allgemeine Vertragsbestimmungen) auf das auf dem Deckblatt bezeichnete Girokonto zu entrichten.“
Oftmals ist eine Reservierung von Wohnungen, auch über einen Zeitraum von drei Monaten und mehr, möglich. Das ist aber immer Verhandlungssache zwischen Ihnen und den Mitarbeitern des Teams.
Ja. Wir benötigen lediglich einen Hauptmieter.
Die Kündigungsfrist ist vertraglich vereinbart. Der Dauernutzungsvertrag kann vom Nutzer bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
In Ihrem Nutzungsvertrag ist die Kündigungsfrist, an die Sie als Nutzer der Wohnung und wir als Genossenschaft gebunden sind, vertraglich vereinbart. Sollte das nicht der Fall sein, gelten die gesetzlichen Regelungen lt. BGB §§ 573 ff. Tipp: Ein Gespräch zur Erörterung Ihres Problems in unserer Geschäftsstelle ist immer hilfreich.
Natürlich können Sie sich selbst jemanden suchen, der nach Ihnen die Wohnung nutzt. Er sollte aber wissen, dass die Nutzung einer Genossenschaftswohnung die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraussetzt. Letztlich bleibt die Entscheidung immer der Genossenschaft vorbehalten, da oftmals schon Interessenten vorgemerkt sind.
Das ist sehr unterschiedlich, denn wir haben unsanierte, sanierte und komplexsanierte Wohnungen in unserem Bestand. Die Höhe der Miete richtet sich u. a. nach den Ausstattungsmerkmalen, wie z. B. dem Vorhandensein eines Personenaufzuges und der Lage der Wohnung. Genauere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten Mietangebote.
Ja. Unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten nehmen wir auch Grundrissänderungen vor. Dies muss aber von Fall zu Fall entschieden werden. Deshalb ist dazu eine Beratung in unseren Teams unbedingt erforderlich. Der einzureichende Antrag beim Bauamt hat gewöhnlich eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten.
Ja. Haben Sie spezielle Wünsche, teilen Sie uns dies gern am Besichtigungstermin mit.
Nein. Unsere Wohnungen haben keine Einbauküche.
Möblierte Wohnungen zum Zweck der Dauernutzung können wir Ihnen nicht anbieten, wohl aber möblierte Gästewohnungen. Genaueres erfahren Sie auf unserer Seite Gästewohnungen.
Ja. In der Werner-Seelenbinder-Straße, Heinrich-Hertz-Straße 12-19 und 33-37 sowie in der Schweigstraße 39-44 befinden sich barrierearme Wohnungen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Zum Einen können Sie in unserer Zentrale unter der Nummer 03576 2883-0 anrufen. Von hier werden Sie dann in das für Sie zuständige Team vermittelt. Kennen Sie Ihren Ansprechpartner bereits, nutzen Sie bitte die entsprechende Durchwahl. Zum Anderen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das Sie uns ganz einfach mailen können. Natürlich können Sie auch persönlich in unseren Teams vorsprechen. In Notfällen und bei Havarien wenden Sie sich bitte an die Notrufzentrale in Weißwasser unter der Rufnummer 03576 210645.
Die neuen Vorauszahlungen, wie beispielsweise für Heizung/Warmwasser, errechnen sich immer aus den tatsächlich angefallenen Kosten der zurückliegenden Abrechnungsperiode. Die Kosten werden einfach durch 12 Monate geteilt. Die so erhaltenen neuen Vorauszahlungen gelten dann erst ab dem Zeitpunkt, der in der Abrechnung angegeben wurde. Ob die Gegenüberstellung von tatsächlichen Kosten im Abrechnungszeitraum und den geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt, hängt von der Höhe der insgesamt gezahlten Vorschüsse ab. Dies ist die Summe der Vorauszahlungen bis zur letzten Abrechnung und der Vorauszahlungen ab der letzten Abrechnung. Man benötigt demnach zur Überprüfung stets die Abrechnungen der letzten beiden Jahre.
Nein. Die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen trägt voll die Genossenschaft.
Die Vorauszahlungen für Heizkosten sind über das ganze Jahr hinweg konstant. Die Heizkosten selbst sind aber in den Wintermonaten höher als in den Sommermonaten. Im Sommer sparen Sie quasi das an, was Sie im Winter mehr verbrauchen. Ziehen Sie aber vor dem Sommer aus sind Ihre Vorauszahlungen insgesamt zu gering.