Es gibt Themen, die regelmäßig auf den Tisch kommen.

Eines dieser Themen betrifft die Hausordnung mit der darin enthaltenden Hausreinigung. Da es immer wieder in den Hausgemeinschaften zu Unstimmigkeiten kommt, folgen hier noch einmal die für alle unsere Mieter und Genossen gültigen Vereinbarungen.

Die Hausordnung ist bindend und hat sich über die Jahrzehnte gut bewährt. In den vergangenen Jahren ist allerdings deutlich geworden, dass viele unserer Genossenschafter/innen mit den dort auferlegten Pflichten nicht mehr so gut zurecht kommen und Unterstützung benötigen. Deshalb setzen wir zunehmend auf einen Dienstleister, der die anstehenden Aufgaben gemäß der Hausordnung übernimmt.

Das einzige, was Sie dann noch selbst erledigen müssen, reduziert sich auf das Wegräumen von Abtretern, Schuhen etc. Die Kosten sind überschaubar und belaufen sich auf 16 bis maximal 22 Euro pro Monat.

Seit dem vorigen Jahr sind die Hausreinigungskosten Bestandteil des Dauernutzungsvertrages, also Ihres Mietvertrages. Mit jedem Dauernutzungsvertrag bestätigen Sie als neues Mitglied der Genossenschaft die dort aufgeführten Punkte als Vertragsinhalt. Dieser besagt, dass alle „neuen“ Mieter nicht mehr zur Durchführung der Hausreinigung verpflichtet sind. Die Verpflichtungen der Hausordnung werden von Reinigungsfirmen übernommen und kostenpflichtig im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf die jeweiligen Mieter umgelegt.

Unsere Bestandsmieter können diese Vereinbarung jederzeit gern mit dem zuständigen Wohnungsbewirtschafter vereinbaren!
Frau Blasek: 03576 2883-12
Frau Mühle: 03576 2883-34

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Reinigungsfirmen Schuhe, Abtreter und sonstiges aus versicherungstechnischen Gründen nicht wegräumen (dürfen) und deshalb auch überall dort nicht reinigen können, wo Schuhe stehen, Kinderwagen oder Gummibäume!

Denken Sie bitte auch unbedingt an das Freihalten der Rettungswege!