Mieterinformation nach § 26 EWPBG- Erdgas-Wärme-Preisbremsengetz über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbrembse

Um die Bürger zu entlasten, werden ab 1. März 2023 die Strom- und Gaspreise vom Staat gedeckelt.

Ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gas- und Wärmepreisbremse hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier zusammengestellt:

faq-gaspreisbremse.pdf (bmwk.de)